Wohneinrichtung mit vier Wohngruppen
Die Bewohnerinnen und Bewohner leben in vier Wohngruppen. In einer Wohngruppe, die jeweils aus neun Einzelzimmern besteht, leben neun Bewohnerinnen und Bewohner zusammen. Wohnzimmer, Esszimmer und Küche werden von den Bewohnern gemeinsam genutzt.
Jede Wohngruppe wird von zwei sozialpsychiatrischen Fachkräften betreut und zusätzlich von Montag bis Freitag durch eine Hauswirtschafterin unterstützt. Das Leben in der Gruppe gestaltet sich in größtmöglicher Selbständigkeit und Eigeninitiative der Bewohner/innen – soweit es deren Gesundheitszustand zulässt.
Wöchentlich findet eine Gruppenversammlung statt, in der mit Unterstützung der Betreuer/innen der Alltag organisiert und Schwierigkeiten besprochen sowie Lösungen erarbeitet werden.
Neben der Alltagsbetreuung in der Wohngruppe werden die Bewohner/innen von ihrem jeweiligen Bezugsbetreuer individuell begleitet. Dieser gibt Hilfestellungen beispielsweise bei Behördengängen, Schuldenregulierungen etc. Die/der Bewohner/in erhält allgemeine pädagogische und heilpädagogische Förderung in den lebenspraktischen Verrichtungen, der persönlichen Lebensführung und dem sozialen Verhalten. Die Assistenz, Förderung und Begleitung basiert auf dem erstellten Individuellen Hilfeplan und der gemeinsam entwickelten Förderplanung.
Angestrebt ist, den Bewohner*innen langfristig ein Leben außerhalb der gemeinschaftlichen Wohnform zu ermöglichen.
Übergangseinrichtung mit zwei Übergangsgruppen
Die jungen Erwachsenen leben in zwei Wohngruppen. Pro Gruppe, die jeweils aus neun Einzelzimmern besteht, leben neun Personen zusammen. Wohnzimmer, Esszimmer und Küche werden gemeinsam genutzt.
Jede Wohngruppe wird von zwei pädagogischen Mitarbeiter/innen betreut, und zusätzlich von Montag bis Freitag durch eine Hauswirtschafterin unterstützt. Das Leben in der Gruppe gestaltet sich in größtmöglicher Selbständigkeit und Eigeninitiative. Wöchentlich findet eine Gruppenversammlung statt, in der mit Unterstützung der Betreuer/innen der Alltag organisiert und Probleme besprochen sowie Lösungen erarbeitet werden.
Neben der Alltagsbetreuung in der Wohngruppe erhält jeder Bewohner/in eine individuelle Einzelbetreuung. In der Bezugsbetreuung werden die individuellen Bedarfe erarbeitet und begleitet.
Grundlage der Assistenz, Förderung und Begleitung bildet der gemeinsam erstellte individuelle Hilfeplan und die daraus entwickelte Förderplanung. Es wird Hilfestellung, beispielsweise bei Behördengängen, Schuldenregulierung und Tagesgestaltung gegeben.
Im Übergangsbereich erfährt der Klient/in Förderung der Selbständigkeit in allen lebenspraktischen Bereichen. Ein besonders Anliegen ist uns, ihr/ihm bei der Berufsvorbereitung bzw. beruflichen Wiedereingliederung und/oder bei der Suche nach einer angemessen Beschäftigung zu unterstützen und zu fördern.
Ziel ist es, ein eigenständiges Leben außerhalb der besonderen Wohnform zu ermöglichen.